Berufsausbildungen Australien - Berufsanerkennung
Anerkennung der australischen Ausbildung im Heimatland
Ob deine Ausbildung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz anerkannt wird, hängt von deinem erlernten Beruf ab.
Kurz gefasst, wenn du eine berufliche Qualifikation in Australien erworben hast und diesen Beruf in deinem Heimatland ausüben möchtest, musst du dich zunächst zu Hause erkundigen, ob dein Beruf zu den sogenannten „reglementierten Berufen“ gehört.
Ist dein Beruf nicht „staatlich reglementiert“, kannst du dich mit deiner ausländischen Qualifikation direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben. Die Anerkennung erfolgt in diesem Fall durch den Arbeitgeber, welcher sich für die Ausbildung im Allgemeinen und ggf. für deine praktischen Erfahrungen interessiert. Ebenso kannst du dich selbständig machen.
In den meisten Fällen gibt es hier kein Verfahren zur Anerkennung, so dass eine offizielle Anerkennung gar nicht möglich ist, selbst wenn man dies wollte.
Gehört der Beruf zu den „reglementierten Berufen“, d.h. zu Berufen, deren Ausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften bestimmt wird und bestimmte Qualifikationen voraussetzt, kannst du den Beruf nicht einfach ausüben sondern es ist zuerst eine behördliche Anerkennung deines Abschlusses erforderlich. Zu den „reglementierten Berufen“ gehören oftmals medizinische Berufe, Rechtsberufe, Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Lehrer an staatlichen Schulen, der gesamte öffentliche Dienst aber auch Masseure, Altenpfleger, Erzieher, Meisterqualifikationen im Handwerk, Sozialarbeiter u.a.
Wir empfehlen dir in jedem Fall mindestens mit einem Diploma oder Advanced Diploma in Australien abzuschließen, um eine vollständige Ausbildung zu erhalten, es sei denn, dies liegt nicht in deinem Budget oder deiner Zeitplanung. Wer in Australien nur eine Grundausbildung innerhalb eines halben Jahres erhält, kann schwer erwarten, dass dies im Heimatland mit einer 2- oder 3-jährigen Ausbildung gleichgesetzt wird.
HINWEIS Deutschland:
Wer im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, der einem nicht reglementierten landesrechtlich geregelten Beruf entspricht UND diesen Berufsabschluss in Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen oder Saarland ausüben will, kann einen Gleichwertigkeitsbescheid für seinen Berufsabschluss beantragen.
Dieser kann den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern, da er die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Berufsabschluss („Referenzberuf“) feststellt, und darüber Auskunft gibt, ob und welche Qualifikationen für die volle Gleichwertigkeit noch zu erbringen sind.
Weitere Informationen zu diesem Thema stellt die Kultusminister Konferenz (kurz: KMK) zur Verfügung, welche für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung, sowie kulturelle Angelegenheiten zuständig ist.