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Arbeiten in Australien

Wer in Australien als „Nicht-Australier“ arbeiten will, benötigt in jedem Fall ein Arbeitsvisum.

Hast du kein Arbeitsvisum und arbeitest trotzdem in Australien, machst du dich strafbar und kannst des Landes verwiesen werden mit einer zeitlichen Sperre, wieder nach Australien zurückkommen zu dürfen.

 

Als Bildungsberater haben wir Informationen zum

  • Arbeitsrecht mit dem Studentenvisum,

  • Arbeitsrecht mit dem Working Holiday Visum, und

  • Arbeitsrecht während eines Praktikums.

Wenn du mit einem anderen Visum nach Australien kommst, solltest du dich anderweitig hinsichtlich deiner Arbeitsrechte erkundigen. Eine erste Anlaufstelle hierfür wäre ein Migration Agent, welche dich dazu beraten kann, ob du ein Visum mit Arbeitsrecht beantragen kannst und wenn ja, welche Arbeitsrechte dir dieses Visum gibt.

Beispiele:

  • Ein Graduate Work Visum gibt dir ein uneingeschränktes Arbeitsrecht für 2 Jahre.

  • Ein arbeitgeber-gesponsertes Arbeitsvisum gibt dir ein volles Arbeitsrecht, aber mit der Einschränkung, dass du nur für deinen Sponsor arbeiten darfst.

  • Ein Skilled Regional Visum gibt dir ein unbegrenztes Arbeitsrecht, wobei du für eine bestimmte Zeit in einem regionalen Gebiet arbeiten musst...

Das Studentenvisum erlaubt dir während deines Studiums ab Kursbeginn Teilzeit zu arbeiten und zwar

  • Hast du während des Studiums innerhalb von „jeglichen“ 2 Wochen 40 Stunden Arbeitsrecht (also im Durchschnitt 20 Stunden/Woche),

  • während den offiziellen Schulferien darfst du Vollzeit arbeiten (die Prüfungswoche zählt noch zum Studium, auch wenn deine Prüfungen schon vorbei sind“), und

  • nach Beendigung deines Studiums darfst du wieder nur Teilzeit arbeiten (in „jeglichen“ 2 Wochen 40 Stunden).

 

Mit dem Working Holiday Visum kannst du

  • Vollzeit arbeiten,

  • wobei dies auf maximal 6 Monate pro Arbeitgeberbegrenzt ist.

 

Für ein Praktikum gibt es verschiedene Visakategorien.

Beim den klassischen Visakategorien für ein Praktikum darfst du in der Regel

  • nur für deinen Praktikumsbetrieb arbeiten (bezahltes oder unbezahltes Praktikum) und für kein anderes Unternehmen.

Mindestlohn

Wenn du in Australien arbeitest solltest du deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer kennen.

Hierzu solltest du folgendes wissen:

  • der Mindestlohn beträgt A$ 18.29 pro Stunde (Stand: 2017). ABER dieser Betrag wird auch vom Alter, vorhandener Qualifikation, Position (job title), und der Art des Jobs (part-time, oder casual) bestimmt, so dass dein Lohn auch unter diesem Betrag liegen kann.

  • Über den “pay calculator” kannst du deinen Mindestlohn herausfinden.

  • Hast du einen Teilzeit Job („Part time Job“), bekommst du auch Krankentage (sick leave) und Urlaubstage (annual leave) bezahlt und hast eine offizielle Kündigungsfrist.

  • Wenn du nur einen Gelegenheitsjob hast („Casual worker”), sind weder deine Arbeitsstunden garantiert, noch bekommst du Kranken- oder Urlaubstage. Ebenso gibt es keine Kündigungsfrist. Dafür verdient man in der Regel mehr pro Stunde als bei einem part time Job.

 

Wenn du konkrete Fragen oder Zweifel daran hast, wie dich ein Arbeitgeber bezahlt, kannst du dich an Fair Work Australia wenden.

Einkommensteuer

Jeder, der in Australien arbeitet und Geld verdient muss Steuern zahlen, egal auf welchem Visum du dich in Australien aufhältst!

Der Steuersatz und mögliche Freibeträge können jedoch vom Visum beeinflusst werden.

 

Studenten und Praktikanten werden als „Australian Residents“ in Steuerangelegenheiten angesehen und zahlen Steuern wie einheimische.

  • Bsp 2017:

    • 0 – $18.200 Einkünfte sind steuerfrei (Freibetrag)

    • $18.201 – $37.000: 19% Steuer, $37.001 – $87.000: 32,5 % Steuer

  • Die genaue Steuer findest du auf der ATO Webseite.

 

Backpacker auf einen Working Holiday Visum werden NICHT als „Australian Residents“ in Steuerangelegenheiten angesehen und unterliege gesonderten Steuerbestimmungen:

  • Neuregelung in 2017:

    • Es gibt keinen Steuer-Freibetrag

    • $1 – $37.000: 15% Steuer, $37.001 – $87.000: 32,5 % Steuer

  • Neuregelung in 2017: Die Superannuation kann am Ende des Working Holiday Aufenthaltes ausgezahlt werden und wird mit 65% besteuert.

 

Du kannst die Abzüge deines erarbeiteten Gehalts nicht vermeiden, aber du kannst es dir am Ende des Finanzjahrs ggf. steuerlich anteilig zurückholen.

Wichtig: Das Finanzjahr in Australien beginnt am 1.7.20xx und endet im Folgejahr am 30.6.20xy.

HINWEIS: Sollte man dir zusätzlich „Medicare“ abziehen, was 2% des Lohns und die staatliche Krankenversicherung ist, wo du keinen Anspruch darauf hast, wenn du nur ein temporäres Visum in Australien besitzt, kannst du auch dafür einen Refund beantragen.

 

Stichtag Steuererklärung:

Es ist Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben.

Stichtag dafür ist der 31.10. nach Beendigung des letzten Finanzjahres.

Du erhältst 2 Wochen nach Einreichen deiner Steuererklärung deinen Steuerbescheid.

Wenn du einen Steuerberater mit deiner Steuererklärung beauftragst, kostet dies in der Regel ca. 100 A$ und die Beratungsgebühren werden in der Regel von deiner Rückzahlung abgezogen und müssen nicht im Voraus erfolgen.

Tax File Number (TFN)

Wenn du in Australien arbeitest, musst du eine Steuernummer (TFN = Tax File Number) beantragen.

Dein Arbeitgeber wird dich bei Einstellung danach fragen und dann musst du es vorweisen.

 

Die TFN kannst du beim ATO (Australian Taxation Office) beantragen, wobei du dich zum Zeitpunkt der Beantragung bereits in Australien aufhalten musst.

Weitere Information zur Beantragung der TFN findest du auf der ATO Webseite.

Superannuation

Neben der Steuer wird auch eine „Renteneinzahlung“ aus deinem Verdienst in einen Fond getätigt, dem man im Rentenalter wieder bekommt (oder wenn man Australien „für immer“ verlassen hat), dies nennt sich „Superannuation“.

Weitere  Informationen zur Superannuation kannst du auf der ATO Webseite finden. 

 

Eine Auszahlung der Superannuation ist erst im Rentenalter erlaubt, abgesehen von bestimmten Ausnahmen. Solltest du nach dem Studium Australien „für immer“ verlassen, kannst du dir das eingezahlte Geld unter Umständen am Ende deines Aufenthalts anteilig auszahlen lassen.

Die Superannuation wird für Australier nicht versteuert.

ACHTUNG: Es gibt in der Regel ein „Doppelbesteuerungsabkommen“. D.h. wenn du in deinem Heimatland im Finanzjahr Geld verdient hast, und dann im gleichen Finanzjahr in Australien Geld verdient hast, dann wird die Steuer in Australien basierend auf dem „gesamten Einkommen“ aus beiden Ländern berechnet, und dann die Steuer, welche du in deinem Heimatland gezahlt hast, von der australischen Steuer abgezogen, was dann die zu zahlende Steuer in Australien ergibt. Aber dies muss pro Einzelfall geklärt werden.

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