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Working Holiday Visum Australien

Das Working Holiday Visum (WHV) ist für junge Leute gedacht, welche für eine begrenzte Zeit in Australien Urlaub machen wollen und sich etwas nebenher verdienen wollen, um diesen Aufenthalt zu finanzieren. Das Visum gibt es nur für ausgewählte Nationalitäten, wobei Deutsche das Visum beantragen können, Österreicher und Schweizer jedoch aktuell leider nicht.

 

Es gibt 2 verschiedene Visakategorien in Richtung "Working Holiday".

Deutsche können ein Working Holiday Visa (subclass 417) beantragen. Dieses Visum wird nachfolgend näher erläutert.

Das WHV Visum erlaub dir folgendes:

  • Bis zu 1 Jahr Aufenthalt in Australien ab Tag der Einreise

  • Volles Arbeitsrecht, begrenzt auf maximal 6 Monate pro Arbeitgeber

  • Bis zu 4 Monate (17 Wochen) Belegung eines Kurses

  • nach Belieben während deines WHV Visums in Australien ein- und ausreisen

Grundlegende Anforderungen:

  • Grund des Aufenthalts: Das WHV Visum wird als eine Unterkategorie der Toursiten Visas aufgelistete. Das heißt das Ziel deines Aufenthaltes muss ein längerer Urlaub und die Reise durch Australien sein, wobei die Arbeit Mittel zum Zweck ist, um dir deinen Lebensunterhalt und diene Reisen zu finanzieren.

  • Alter: Um das WHV zu beantragen musst du mindestens 18 Jahren alt sein, und darfst gleichermaßen noch nicht 31 Jahre alt sein*.

  • Familie: Das Visum wird nur für dich ausgestellt. Das heißt, du kannst keine zusätzlichen Personen, wie deinen Lebenspartner oder von dir anhängige Kinder mit auf dem Visum nach Australien bringen. Sollten diese auch nach Australien kommen wollen, müssen diese ihr eigenes Visum beantragen.

  • Reisepass: Um das WHV Visum zu beantragen, musst du einen Reisepass aus einem der folgenden Länder besitzen: Belgien, Dänemark, Deutschland, England, Estland, Finnland, Frankreich, Hong Kong, Italien, Irland, Japan, Kanada, Korea, Malta, Niederlande, Norwegen, Schweden, Taiwan, Zypern

  • Geld: Wenn du das WHV Visum beantragst, musst du bestätigen, dass du Zugriff auf mindestens 5.000 A$ besitzt, um im Bedarfsfall deine Lebenshaltungskosten davon zu bezahlen. In der Regel muss das Geld nicht nachgewiesen werden, wobei sich die Immigrtionbehöre das Recht vorbehält, einen Nachweis bei Bedarf zu verlangen. Zudem musst du ausreichend Geld besitzen, um zusätzlich eine Rückflugticket zu kaufen.

 

Die australische Regierung überlegt aktuell, die Altersgrenze von 30 auf 35 Jahre anzuheben, jedoch steht aktuell noch nicht fest, ob und wann dies passieren wird. Wir werden ein Auge für dich aufhalten.

Rahmenbedingungen:

  • Beantragung: Das Visum kann online beantragt werden. Für das erste WHV Visum muss du dich außerhalb Australiens aufhaltet, egal ob dies dein Heimatland ist oder irgendwo anders auf der Welt.

  • Start des Visums: Wenn das Visum genehmigt ist, hat man 1 Jahr um einzureisen, wobei das Visum am Tag der Einreise „aktiviert“ wird.

  • Aufenthaltsdauer: Das WHV Visum ist für 1 Jahr gültig. Das Visum wird nur 1 Mal im Leben ausgestellt. Daher sollte man die Zeit gut planen und das Beste aus seinem Aufenthalt machen. Wer bestimmte Bedingungen während des WHV erfüllt, kann ein 2. Working Holiday Visum für 1 weiteres Jahr beantragen. Das ist dann die maximale Länge.

  • Ein- und Ausreise während des Visums: Man kann während des 1 Jahres WHV Visum beliebig ein- und ausreisen, wobei die Zeit, welche man während der Gültigkeit des Visums außerhalb Australiens verbringt nicht „gut“ geschrieben wird, also entfällt.  

Klick hier für weitere Informationen:

Medizinische Untersuchungen

In den meisten Fällen sind keine medizinischen Untersuchungen erforderlich, um mit einem WHV Visum nach Australien zu kommen.

Solltest du jedoch beim Visaantrag angeben, dass

  • du in einer medizinischen Einrichtung, in einem Kindergarten oder einer Schule arbeiten willst, oder

  • du dich in den letzten 5 Jahren 3 Monate am Stück in einem oder mehreren Ländern mit hohem Gesundheits-Risiko aufgehalten hast,

werden wahrscheinlich medizinische Untersuchungen für den Visaantrag gefordert.  

 

 

Krankenversicherung

Du solltest in jedem Fall eine Reise-Krankenversicherung haben, im Fall du während deines Aufenthaltes krank wirst oder einen Unfall hast, da du keinen Anspruch auf eine kostenlose medizinische Versorgung in Australien hast und dies daher eigenständig organisieren musst.

Es wird jedoch kein Nachweis deiner Versicherung beim Visaantrag gefordert.

 

Steuern und Rentenversicherung

Alle Backpacker müssen Einkommenssteuer zahlen und australische Rentenversicherung abführen.

Es gibt Sonderregelungen, was diese Steuer für Backpacker mit dem WHV Visum angeht.

Zweites Working Holiday Visum

 

Die „Grundlegende Anforderungen“, „Rahmenbedingungen“ und „was das Visum erlaubt“ sind beim 2. WHV Visum weitestgehend analog zum ersten WHV Visum.

 

Besonderheiten:

  • Beantragung: Das Visum kann in oder außerhalb Australiens beantragt werden. Beantragst du das Visum von außerhalb Australiens, musst du außerhalb Australiens sein, wenn der Visabescheid kommt. Beantragst du das Visum in Australien, muss der Antrag vor Ablauf deines Visums eingereicht werden, und du musst du in Australien sein, wenn der Visabescheid kommt.

 

Spezielle Voraussetzungen für das 2. Working Holiday Visum:

  • Du musst während deines ersten WHV Visums mindestens 3 Monate (= 88 Tage) einer bestimmten Arbeit nachgegangen sein.

  • Diese bestimmte Arbeit muss Vollzeit ausgeübt worden sein, und ist über entsprechende Gehaltsscheine, Arbeitsverträge, Bestätigungsschreiben, Steuererklärung, Bankauszüge etc. im Detail nachzuweisen.

  • Diese Arbeit muss zudem in einem regionalen Gebiet ausgeübt werden. Hierbei gelten alle Regionen in ACT, NT, TAS, SA, d.h. auch Adelaide, Hobart, Canberra, und Darwin. In NSW, QLD, VIC und WA zählen jedoch nur regionale Gebiete und die Postleitzahl ist dafür ausschlaggebend, welche man im Internet nachlesen kann.

  • Zudem muss es sich um einen bezahlten Job handeln.

Jobs, welche für das 2. WHV Visum zählen, müssen bestimmte Arbeit in einem der folgenden Industriezweige sein:

  • Pflanzen- und Tierwirtschaft (Arbeit als Erntehelfer, Fruchtbäume verschneiden, direkte Verarbeitung von frischer Ernte, Schafscheren, etc. – aber nicht „Gartenarbeit“, Arbeit in einem „Zoo“, oder Arbeit als Fleischer)

  • Fischen und Perlenzucht

  • Baumzucht und Fällen, inclusive Transport dieser Dinge

  • Bergbau (Kohle, Öl, Gas, Metall, Baumaterialien, Steine –  aber nicht Buchhaltung oder Verwaltung)

  • Bauarbeiten (im privaten und industriellen Bereich, Erschließung von Baugelände, Vorarbeiten – aber nicht Buchhaltung oder Verwaltung)

  • SPEZIELL: Arbeit in einem Katastrophengebiet, welche aufgrund von Feuer, Überflutung betroffen sind und neu aufgebaut werden müssen (Abriss von Gebäuden, Rinnen graben, Erdarbeiten, Freilegung von Baugelände, private oder industrielle Bauarbeiten oder Reparaturen/Rennovierungen wie Straßen, Gehwege, Brücken, Parkplätze, Zäune, Bahnschienen, Dämme, Bewässerung, Abwasser usw.

Beispiele, für anerkannte Arbeiten fürs 2. WHV Visum:

  • Früchte oder Orchideen pflücken

  • Rinder auf einer Farm füttern oder zusammentreiben

  • Pferde- oder Stutenzucht

  • Aufbau eines neuen Gartens auf einer Baustelle

  • Streichen (innen/außen) eines neuen Gebäudes

  • Umweltschutz und Wiederaufforstung

  • Arbeit im Zoo zur Kultivierung von Pflanzen und Tieren

  • Zaun um eine Baustelle aufbauen 

  • Baugerüst auf- und abbauen

Beispiele, welche Arbeiten NICHT fürs 2. WHV Visum zählen::

  • Schiffs- / Bootsbau

  • Archäologische Ausgrabungen

  • Städteplanung oder Architekturar

  • Arbeit als Kindermädchen auf einer Farm

  • Wein ausschenken auf einem Weingut

  • Herstellung von Materialen, welche auf einer Baustelle genutzt werden (wie Beton oder Stahl)

  • Kochen für Leute im Bergbau

  • Putzen in den Gebäuden, welche zu eine Bergbauanlage gehören

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