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Studentenvisum Australien

Darf ich meinen Partner / Kinder mitbringen?

 

Du kannst auf deinem Studentenvisum auch deinen Ehegatten oder Lebenspartner und deine Kinder mitbringen.

Bei unverheirateten Paaren ist zu beachten, dass diese durch Belege nachweisen müssen, dass sie langfristig zusammen leben und eine "eheähnliche Beziehung" haben. Bei Bedarf erklären wir dir gern, was dies im Detail bedeutet.

Der Partner bekommt ebenso ein Teilzeit Arbeitsrecht von "40 h innerhalb von 2 Wochen". Dieses beginnt auch erst an dem ersten Schultag (nicht vorher!).

Sollte der Partner auch einen Kurs belegen wollen, kann er dies bis zu 3 Monate tun (z.B. Englischkurs). Sollte der Kurs jedoch länger als 3 Monate dauern, muss der Partner sein eigenes Studentenvisum beantragen.

Solltest du deine Kinder mitbringen wollen, müssen diese von dir abhängig sein. Es gibt eine Schulpflicht. Das heißt Kinder müssen ab dem 5. Lebensjahr in einer Schule eingeschrieben werden und die Schulgebühren sind zusätzlich vom Studenten zu tragen. Beim Visaantrag ist ein Nachweise vorzuweisen, dass das Kind in der Schule eingeschrieben ist.

Werden Partner / Kinder mit dem Studentenvisum nach Australien mitgebracht, muss man eine entsprechend erweiterte Krankenversicherung kaufen, welche alle, die im Visum eingeschlossen sind, abdecken.

Hinweise:

  • Auch wenn der Partner und die Kinder NICHT mit dem Studenten nach Australien kommen, müssen Sie beim Visaantrag allgemein mit angegeben werden.

  • Sollten Partner und/oder Kinder später nachkommen wollen, ist dies  generell möglich, solange sie in deinem Visaantrag als Familie angegeben wurden.

Für einen Sprachkurs, eine Ausbildung, oder ein Studium in Australien, welche länger als 3 Monate dauert, benötigst du in der Regel ein Studentenvisum.

Wenn du dich über uns an einer australischen Bildungseinrichtung bewirbst helfen wir dir im Rahmen der gesamten Planung natürlich auch bei der Beantragung deines Studentenvisums und senden dir alle erforderlichen Dokumente und ausführliche  Informationen für deinen Visaantrag zu.

 

Um dein Studentenvisum beantragen zu können, musst du sich zuerst in deinen Kurs einschreiben und die erste Gebühr an dein Institut zahlen.

Visa Informationen

Der Visa Antrag ist recht umfangreich. Daher ist es ratsam, im Vorfeld alle Informationen zusammenzusuchen.

Neben Informationen zu deinem geplanten Kurs in Australien und deinen persönlichen Angaben möchte die Einwanderungsbehörde auch Informationen zu deinen direkten Verwandten (Eltern, Geschwister),  finanzielle Informationen, eine Übersicht zu deiner bisherigen Ausbildung als auch Arbeitserfahrungen,  zu deinen Reisen nach Australien in der Vergangenheit und Reisen in andere Länder, gesundheitliche Angaben, ein Check deiner Vorstrafen als auch ein persönliches Statement (GTE Statement *) zu deinen Plänen in Australien.

Medizinische Untersuchungen

Seit Juli 2009 müssen bei Ländern, welche als „low risk health countries“ (Inkl. Deutschland, Schweiz, Österreich, Lichtenstein) eingestuft werden, nur noch unter bestimmten Bedingungen medizinische Tests zum Erhalt eines Studentenvisums vorgenommen werden. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn du dich in den letzten 5 Jahren für längere Zeit (3 Monate +) in einem „medium“ oder „high risk health country“ aufgehalten hast oder in einem solchen wohnst.

Solltest du medizinische Tests benötigen, wird sich die Immigrationbehörde bei dir melden.

Krankenversicherung

Jeder, der mit einem Studentenvisum einreist, muss eine Krankenversicherung für internationale Studenten vorweisen. Die Immigrationbehörde stellt das Studentenvisum nur dann aus, wenn diese Versicherung beim Visaantrag nachgewiesen wird.

Die Versicherung muss die gesamte Dauer des Studentenvisums abdecken.

Die Versicherung muss bei einem australischen Anbieter erworben werden, d.h. eine Versicherung aus dem Heimatland wird nicht anerkannt. Es gibt 5 Anbieter in Australien, welche das Gleiche abdecken, preislich jedoch Unterschiede hat. Es lohnt sich daher Preise zu vergleichen.

Die meisten Schulen bieten diese Krankenversicherung mit im Studienangebot an. Jeder Student kann entscheiden, on er die Versicherung über die Schule kauft, oder sich für eine andere Versicherung entscheidet.

 

Hinweis: Bei der Versicherung ist zu beachten, dass nicht „alles“ versichert ist, sondern einige Dinge wie Physiotherapie, Zahnarzt, Optiker und ähnliches nicht enthalten ist. Daher ist ggf. über eine zusätzliche Versicherung nachzudenken.

Schüler unter 18 Jahre

Minderjährige, welche zum Zeitpunkt der Beantragung des Studentenvisums noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen

  • entweder bei den Eltern oder bei einem Vormund leben, oder

  • die Schule, an welche der Schüler eingeschrieben ist, organisiert eine Gastfamilie, welche für die Dauer des Aufenthaltes zuständig ist.

  • Ebenso kann man in einem Internat wohnen.

Sollte die Betreuung durch eine Gastfamilie erfolgen oder ein Internat, übernimmt die Schule die Verantwortung für die Sicherheit und Wohlbefinden des Schülers während des Aufenthaltes in Australien, was durch die Ausstellung eines Welfare-Schreibens für die Einwanderungsbehörde hinterlegt wird.

 

Dadurch gibt es ein paar Einschränkungen, an die sich der Schüler halten muss. Hierzu gehört, dass die Anreise in der Regel frühestens in dem Zeitraum erfolgen darf, welche im Welfare-Schreiben angegeben ist, was meist 1 Woche vor Kursbeginn ist. Gleichermaßen muss die Anreise erfolgen, was ebenso in der Woche nach Kursende ist.

Zudem müssen Reisen in den Ferien oder am Wochenende mit der Gastfamilie von der Schule genehmigt werden, was bis dahin führt, dass auch einer Übernachtung bei einem Schulkameraden im Vorfeld zugestimmt werden muss.

Zudem kann es ein eingeschränktes Arbeitsrecht geben, was vom Alter des Studenten abhängt und nicht die schulischen Leistungen beeinflussen darf.

Eltern, welche ihre minderjährigen Kinder nach Australien begleiten wollen, können ein Guardian Visa beantragen.

Arbeitsrecht

​Das Studentenvisum kommt in Australien mit einem Arbeitsrecht.

Das Arbeitsrecht beginnt am ersten Schultag (nicht vorher!).

  • Während der offiziellen Schulzeit darfst du innerhalb von jeglichen 2 Wochen maximal 40 h arbeiten (also im Durchschnitt 20 Stunden / Woche).

  • In der studienfreien Zeit, also in den offiziellen Schulferien und zwischen verschiedenen Kursen hast du ein volles Arbeitsrecht.

  • Nach Beendigung des letzten Kurses hast du wieder nur das Teilzeit Arbeitsrecht bis das Visum ausläuft.

Bitte beachte, dass die "40 h Arbeitsrecht innerhalb von 2 Wochen" für jegliche 2 Wochen gelten. Das heißt du kannst nicht in 4 Wochen 15h – 25h – 25h – 15h arbeiten, weil dies in der 2. und 3. Woche insgesamt 50 h in 2 Wochen ergibt und du dich hinsichtlich deiner Visabedingungen strafbar machst. Sollte die Einwanderungsbehörde von Widerhandlungen in Kenntnis gelangen, könntest du des Landes verwiesen werden und dein Visum verlieren. Es ist daher ratsam, 20 h/Woche zu arbeiten und zu wissen, dass man damit etwas Flexibilität hat.

GTE Statement

Seit 2016 müssen alle internationalen Studenten, egal welcher Nationalität, im Rahmen des Visaantrages

  • ein persönliches Statement schreiben, WARUM sie den Kurs machen wollen und warum sie ein „genuine“, d.h. ein echter Student sind, und

  • dazu entsprechende  „Beweise“ beim Visaantrag hochladen.

Gern helfen wir dir beim Schreiben dieses Statements als auch bei der Zusammenstellung der Beweisunterlagen.

 

Hierzu geben wir dir detaillierte Informationen, welche Kriterien alle von der australischen Einwanderungsbehörde beim GTE Check geprüft werden, wie gut deine Chancen auf ein Studentenvisum stehen, und senden dir auf Wunsch Beispiele zu, wie so ein Statement aussehen sollte.

Zudem prüfen wir gern dein Statement, um sicher zu gehen, dass es alles enthält was es sollte, und keine Aussagen darin stehen, welche gegen die Visabestimmungen sprechen.

FRAGEN zum Visaantrag?

Das Ausfüllen des Visaantrages kann einiges an Fragen aufwerfen, bei welchen man schnell überfordert werden kann.

Wende dich an deinen Studienberater, welcher dir alle Punkte im Detail erklären kann!

Klick hier für weitere Informationen:

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