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Work & Travel Australien - Visum & Arbeitsrecht

Für unser Work & Travel Programm in Australien musst du ein Working Holiday Visum beantragen.

Zu den Rahmenbedingungen des Working Holiday Visums gehören:

 

  • Ziel des Aufenthalts: Du möchtest nach Australien kommen, um einen Urlaub zu machen und nebenher zu arbeiten, um dir deinen Lebensunterhalt zu verdienen

  • Alter: Du bist zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums im Alter von 18 - 30 Jahren.

  • Nationalität: Dieses Visum bekommen, musst du einen Reisepass aus einem der folgenden, europäischen Länder haben: Belgien, Zypern, Dänemark, Estonia, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen, Schweden, England (weitere Länder außerhalb Europas kommen hinzu)

  • Finanzielle Mittel: Du musst mindestens 5.000 A$ besitzen, um zu Beginn und im Bedarfsfall während des Aufenthalts für deine Lebenshaltungskosten aufkommen zu können.

  • Rückflugticket: Zudem musst du ein Rückflugticket in dein Heimatland besitzen oder ausreichend Geld vorweisen können, um ein solches zu kaufen.

  • Begleitung: Das Visum ist nur für dich und du kannst keine weitere Person auf dem Visum mit nach Australien bringen. Dein Partner brächte demnach sein eigenes Visum und es ist nicht erlaubt, dass du Kinder mit dir nach Australien bringst, welche von dir abhängig sind.

Für unser Work & Travel Programm in Australien musst du KEINE speziellen Arbeits-Erfahrungen besitzen.

Solltest du Arbeitserfahrungen haben, teile uns diese bitte mit, damit wir diese bei der Jobplatzierung berücksichtigen können.

Was darfst du mit dem Visum tun?

  • Du kannst innerhalb von 1 Jahr nach Ausstellung des Visums einreisen.

  • Du kannst 1 Jahr in Australien bleiben, und auch nach Belieben ein- und ausreisen, wobei die Zeit, welche du während des einjährigen Visums im Ausland verbringst, NICHT gutgeschrieben wird. 

  • Du kannst in Australien nach Belieben reisen.

  • Du kannst bis zu 4 Monate Kurs belegen (genau gesagt max. 17 Wochen), z.B. einen Sprachkurs oder eine kurze Ausbildung.

  • Du darfst Vollzeit arbeiten und in jedem Job, der dir angeboten wird, jedoch nur für maximal 6 Monate pro Arbeitgeber.

Weitere, detaillierte Informationen zum Working Holiday Visum findest du in unseren FAQs unter Visamöglichkeiten.

Weitere Informationen:

  • Dauer: Das Working Holiday Visum ist für 1 Jahr ab dem Tag der Einreise gültig. (Unter Umständen kann ein 2. Working Holiday Visum beantragt werden.)

  • Beantragungsort: Das Visum kann online beantragt werden. Das Visum muss von dir beantragt werden, während du dich außerhalb Australiens aufhältst. Hierbei ist es egal, in welchem anderen Land du dich aufhältst, es muss nicht dein Heimatland sein.

  • Steuern: Wenn du in Australien arbeitest, musst die Einkommenssteuer zahlen und Gelder für die Rentenversicherung abfühlen.

Zweites Working Holiday Visum

Unter Umständen kann man ein 2. Working Holiday Visum für ein weiteres Jahr beantragen. Dazu musst du während deines ersten Working Holiday Visums insgesamt mindestens 3 Monate in einem bestimmten Job in einem regionalen Gebiet in Australien gearbeitet haben.

Ausschlaggebend dazu sind:

  • Du musst mindestens 3 Monate diese bestimmte Arbeit, Vollzeit, über Bestätigungsschreiben oder Gehaltsscheine nachweisen können.

  • Der Job muss in einem regionalen Gebiet ausgeübt worden sein, wobei die Postleitzahl ausschlaggebend ist.

  • Es muss sich um einen bezahlten Job handeln.

  • Und der Job muss in einem der folgenden Industriefelder absolviert worden sein:

    • Pflanzen- und Tierwirtschaft

    • Fischen und Perlenzucht

    • Baumzucht und Fällen

    • Bergbau

    • Bauarbeiten

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